Zollbestimmungen und -verfahren bei Lieferungen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus können oftmals kompliziert sein. Selbst wer schon lange in der Logistikbranche tätig ist, tut sich nicht selten schwer damit, stets alle aktuellen gesetzlichen Regelungen und die entsprechenden Bestimmungen in Bezug auf die in Frage kommenden Länder zu beachten.
Zölle und Steuern sind ohnehin bereits zu berücksichtigende finanzielle Belastungen, werden die damit zusammenhängenden Bestimmungen dann nicht oder nur unzureichend erfüllt, kann dies weitere Geldstrafen nach sich ziehen. Doch nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich können die Zollformalitäten das Geschäft beeinträchtigen. Werden beim Grenzübertritt zunächst einmal sämtliche Lieferungen in den LKW begutachtet, verzögert sich die Ankunft der Waren natürlich entsprechend. Es kann dabei sogar zum Verlust von Teilen der Lieferung kommen. Und nicht zuletzt sind die Zollformalitäten für jemanden, der nicht tagtäglich damit zu tun hat, oft kompliziert und umständlich zu erfüllen – sodass letztendlich selbst bei besten Bemühungen die Frage zurück bleibt, ob man wirklich alle Papiere für den Zoll vorschriftsmäßig ausgefüllt und mit auf die Reise gegeben hat.
Glücklicherweise gibt es Verfahren, die diesen Aufwand im internationalen Warentransport erheblich vereinfachen. Auch unsere Kunden profitieren vom sogenannten Carnet TIR-Verfahren, das den Warentransport im Straßenverkehr auch über die EU-Grenzen hinaus und wieder zurück so reibungslos wie möglich gestaltet. Dem Verfahren gehören derzeit 68 Länder an, die über national zugelassene, bürgende Verbände verfügen. Beim „Transports Internationaux Routiers“ ist beim Grenzübertritt ein einziges, international anerkanntes Zolldokument ausreichend, um die Lieferung auszuweisen – ohne lästige und langwierige Prüfung durch die Zollbeschau. Dieses vereinfachte Zollverfahren trägt erheblich dazu bei, den Warentransport auch in und aus Staaten, die nicht der EU angehören, so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Wartezeiten beim Grenzübertritt reduzieren sich drastisch, die Zollbeschau entfällt komplett.
Das Dokument im Rahmen des TIR-Verfahren enthält für jeden Grenzübertritt das komplette Verzeichnis der zu transportierenden Ladung. Nach dem Beladen wird das Fahrzeug dem Zoll vorgeführt, der den Lkw anschließend versiegelt – so wird er an der Grenze nicht mehr geöffnet, sondern lediglich das Dokument vorgelegt. Die Abfertigung erfolgt so deutlich schneller, die Lieferung kommt entsprechend schneller am Ankunftsort an. Dort übernimmt die zuständige Zolldienststelle die Entsiegelung des Fahrzeugs und autorisiert die Entladung.
Gerne beraten wir als Spedition unsere Kunden über die Möglichkeiten des Carnet-TIR-Verfahrens und die entsprechende Umsetzung sowie die Beantragung der erforderlichen Papiere.
Die Einhaltung der erforderlichen Formalitäten wie das Mitführen und Vorlegen des Zolldokuments oder das Informieren der Zolldienststelle bei möglichen Umladungen gewährleisten wir als Spedition.
Unser Service hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen bzgl. Zollbestimmungen und -verfahren bei Lieferungen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. Sie erreichen uns unter unsern Kontaktmöglichkeiten: [KONTAKT]